






Behandlungskosten

Es besteht kein Vertrag mit Pflicht- oder Zusatzversicherungen. Nach der Erstordination kann ein Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Behandlungskosten auf Wunsch erstellt werden. Diese sind im Falle einer Behandlung nach Rechnungsstellung zu überweisen. Die bezahlte Rechnung kann bei einer bestehenden Versicherung eingereicht werden. Ob und wieviel vom bezahlten Betrag rückerstattet wird, hängt von der Versicherung ab und kann vor der Behandlung anhand des Kostenvoranschlages durch den Patient mit der Versicherung abgeklärt werden.